Ein Personaldienstleister bietet Unternehmen Dienstleistungen an, die die Personalbeschaffung erleichtern, für Flexibilität bei der Personalverwaltung sorgen und dem Unternehmen einen Teil der Personalverwaltung abnehmen.
Wenn Sie sich bereits entschieden haben, zur Deckung des fehlenden, gestiegenen Arbeitskräftebedarfs einen Vertrag mit einem professionellen Personalverleihunternehmen abzuschließen, Sie sich aber nicht sicher sind, welche Erwartungen Sie an das Unternehmen stellen, finden Sie in diesem Artikel viele nützliche Informationen.
In welchen Bereichen hilft die Partnerfirma für Arbeitnehmerüberlassung?
Verwaltung – Rekrutierung
- Professionelles Know-how: Personaldienstleister verfügen bereits über langjährige Erfahrung, bewährte Methoden und Plattformen zur Personalsuche.
- Stellenausschreibungsmanagement: Der Personalvermittlungspartner sammelt und prüft Lebensläufe, führt bei Bedarf Vorstellungsgespräche mit den Kandidaten und übernimmt somit die Rekrutierungs- und Auswahlaufgaben, wodurch Sie Zeit sparen.
- Es verfügt über eine riesige, aktiv suchende Mitarbeiterdatenbank, die es Ihnen ermöglicht, sofort mit zukünftigen Kollegen in Kontakt zu treten.
- Eine professionelle Personalvermittlung kennt die Bedürfnisse, Ängste und Probleme von Arbeitssuchenden und hat darauf fertige Antworten parat.
- Die Partnerfirma für Arbeitnehmerüberlassung übernimmt die komplette Verwaltung und übernimmt auch Arbeitsaufgaben.
- Der Verleiher (Arbeitskräfteverleiher) nimmt die Rechte des Arbeitgebers wahr und übernimmt somit die komplette Verwaltung in den Bereichen beispielsweise Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnung, arbeitsrechtliche Beratung oder Sozialversicherungsverwaltung.
- Es gewährleistet die Kommunikation in der Fremdsprache während der gesamten Beschäftigung.
- In allen Fällen werden die Mitarbeiter möglichst nah am Arbeitsplatz untergebracht.
Finanzen
- Die Partnerfirma für Arbeitnehmerüberlassung übernimmt die Lohn-, Unterkunfts- und Fahrtkosten der Mitarbeiter, deren Bezahlung in der Verantwortung des Zeitarbeitspartners liegt.